Information der Öffentlichkeit nach §8a Störfallverordnung
Um die in unserem Programm angebotenen Schichten abscheiden zu können ist der Einsatz von gefährlichen Stoffen erforderlich. Auf Grund der vorhandenen Menge dieser bei uns eingesetzten Chemikalien fällt unser Betrieb unter die untere Klasse der Störfallverordnung.
Seit Bestehen des Betriebes, immerhin über 40 Jahre, hatten wir keinen Störfall. Das soll auch so bleiben, daher haben wir ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen erstellt und arbeiten auch danach. Sämtliche im Einsatz befindlichen Stoffe, alle Anlagen und Anlagenkomponenten, Emissionen und Immissionen werden mit den zuständigen Ämtern kommuniziert und von diesen genehmigt und überwacht.
Die für uns zuständige Behörde ist
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt
Lessingstrasse 16-18
65189 Wiesbaden
Die letzte Inspektion durch diese Behörde war am 10.5.2017
Weitere Informationen können eingeholt werden durch
Metallveredelungsgesellschaft mbH
Alte Schmelze 21
65201 Wiesbaden
Tel 0611 9200572
Herr Kirchner
oder die oben aufgeführte Behörde
Auch wenn uns die Gesundheit unserer Mitarbeiter, Nachbarn und Besuchern und der Schutz der Umwelt am wichtigsten sind, kann ein Störfall nie ausgeschlossen werden.
Mögliche Störfälle sind:
-Gasentwicklung
-Explosion
-Brand
-Austritt von gefährlichen Chemikalien
Verhalten im Störfall
Wie werden Sie alarmiert?
-Lautsprecherdurchsagen von Polizei oder Feuerwehr
Wie nehmen Sie die Gefahr wahr?
-Rauch oder Dampf über dem Gelände
-stechender Geruch
-Alarmsignale, Sirenen
Was müssen Sie unverzüglich tun?
-entfernen Sie sich zügig so weit wie möglich vom Unfallort
-informieren Sie Passanten und Nachbarn
-helfen Sie anderen, sich zu entfernen
-suchen Sie geschlossene Räume auf
-schließen Sie Fenster und Türen
-stellen Sie Lüftungsanlagen ab
Wann ist die Gefahr vorbei?
Entwarnung wird über Lautsprecherdurchsagen der Einsatzkräfte gegeben.